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Green Card - Lösung für ein Problem der New Economy

Glaubt man den Erklärungen der rot-grünen Regierung, hat sie einen weiteren Sieg im Kampf gegen die lähmenden Kräfte der Deutschland AG errungen. Die Unternehmer feierten mit, die Presse applaudierte artig. Auslöser war die „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“ sowie die „Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“. Mit diesen sperrigen Wortungetümen läßt sich natürlich keine Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands verkaufen, weswegen man das Ganze einfach „Green Card“ nannte. Der Begriff hat eine Menge für sich. Er ist englisch und klingt allein deswegen modern; jeder kennt ihn aus amerikanischen Filmen und die Zeitungen müssen die übliche Länge ihrer Überschriften nicht ändern.

Die Green Card können IT-Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union seit dem 01. August 2000 erhalten. Bisher war es wegen des Ausländergesetzes praktisch ausgeschlossen, einen indischen Computer-Experten in Deutschland zu beschäftigen. Die erste Green Card ging jedoch nicht – wie von vielen erwartet – an einen Inder, sondern an einen indonesischen Programmierer. Bundesarbeitsminister Riester gratulierte – erst dem Indonesier, dann sich selbst ob des großen Wurfes.

Doch was steckt wirklich dahinter? Ganz so schön ist die neue Welt natürlich nicht. Die Regierung stellte vor die Green Card einige Hürden, die der Bewerber nehmen muß.

Eine Green Card erhält nur, wer über besondere Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnologie verfügt. Kann man einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluß auf diesem Gebiet vorlegen, muß man diese Hürde nicht fürchten. Sollte man keinen vergleichbaren Abschluß haben, weist man seine Qualifikation durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Gehalt von mindestens DM 100.000,00 brutto pro Jahr nach.

Sie können geeignete Fachkräfte entweder selbst im Ausland anwerben, das Arbeitsamt vermitteln lassen oder sich der Hilfe einer privaten Arbeitsvermittlung bedienen. Haben Sie eine Fachkraft gefunden, treten Sie im Namen des Bewerbers beim Arbeitsamt auf und beantragen die „Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis“. Das Arbeitsamt entscheidet über den Antrag innerhalb von einer Woche. Es prüft neben der Qualifikation des Bewerbers noch die Stellenbeschreibung, die Arbeitsbedingungen sowie das Gehaltsgefüge in Ihrem Unternehmen. Damit nicht genug. Die Prüfung umfaßt auch, ob Sie einen arbeitslosen Spezialisten aus Deutschland oder der Europäischen Union beschäftigen können. Gerade diese Prüfung verspricht Spannung und ist geeignet, Ihnen bürokratische Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Erinnern wir uns: Politiker und Gewerkschafter bereicherten die öffentliche Diskussion um die Green Card mit Vorschlägen, man könne den Posten eines Web-Designers statt mit einem indischen Programmierer auch mit einem deutschen Starkstromtechniker besetzen. Dieser sei immerhin Ingenieur und könne aufgrund seines Studiums und seiner Berufserfahrung zügig umgelernt werden.

Sofern das Arbeitsamt dem Antrag stattgibt, sichert es zu, dem Bewerber eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Die Zusicherung ersetzt für die ersten drei Monate die endgültige Arbeitserlaubnis.

Noch kann der Bewerber aber nicht nach Deutschland einreisen. Er benötigt ein Einreisevisum. Ideal wäre, wenn der Bewerber mit der Zusicherung des Arbeitsamtes in einer deutschen Botschaft ohne ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren ein Einreisevisum erhält.

Hat Ihr neuer Mitarbeiter das Visum bekommen, kann er nach Deutschland kommen und kurzfristig mit der Arbeit anfangen. Während der ersten drei Monate hat er Zeit, die weiteren Meldeformalitäten (Aufenthaltserlaubnis, endgültige Arbeitsgenehmigung) zu erledigen.

Der Gesetzgeber beschränkte die Zahl der Green Cards auf 10.000, die bei weitergehendem Bedarf auf 20.000 erhöht werden kann. Eine Green Card kann längstens bis zum 31. Juli 2003 beantragt werden. Werden die Green Cards gleichmäßig vergeben, können pro Jahr also 7.000 Bewerber eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen. Ob der Gesetzgeber hiermit den Bedarf an IT-Fachkräften deckt, bezweifeln wir. Schließlich sollen in der Computer-Branche mindestens 70.000 Stellen unbesetzt sein. Die Green Card könnte als Prestigeprojekt der Regierung der Tropfen sein, der auf den heißen Stein fällt.

Bereits Mitte August 2000 liegen den Arbeitsämtern mehr als 22.000 Anfragen von ausländischen Fachkräften vor. Wieviele von Ihnen tatsächlich eine Green Card erhalten, steht noch nicht fest. Allerdings vergab das Arbeitsamt alleine in den ersten beiden Wochen seit der Einführung mehr als 700 Green Cards und lehnte lediglich 20 Bewerber ab. Die tatsächliche Nachfrage wird sich allerdings erst zeigen, wenn die für die Computer-Branche ohnehin schwachen Sommermonate und die Ferienzeit vorüber sind. Doch könnten bereits Ende 2000 rund 10.000 Green Cards vergeben sein. Was machen die Unternehmen aber 2001 oder 2002, wenn sie weitere Fachkräfte benötigen und der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin nicht geeignet ist, den Bedarf zu decken. Die Green Card fußt gerade auf der Erkenntnis, daß es nicht ausreichend qualifizierten Nachwuchs in Deutschland gibt. Die Regierung hofft, daß sie diesen Mangel beseitigen kann, indem sie und die Landesregierungen die Bildungsausgaben deutlich erhöht. Dennoch wird es Jahre dauern, bis sich erste Erfolge auf dem Arbeitsmarkt zeigen werden. Es ist absehbar, daß die Regierung die bestehende Green Card Regelung erweitern muß.

Die Verordnung entspricht zwar weitgehendst den Vorstellungen der Wirtschaft und ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch springt sie nach unserer Meinung zu kurz. Allerdings finden Unternehmen trotz Green Card häufig keine qualifizierten Bewerber: es fehlt an ausreichenden Deutschkenntnissen der Computer-Spezialisten.