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Lehman-Opfer gewinnt Schadensersatzklage gegen die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat die Privatbank Delbrück Bethmann Maffei am 11.03.2010 verurteilt, an einen Kunden den in einem Lehman-Zertifikat angelegten Betrag (nebst Zinsen und Kosten) vollständig zu erstatten. Auf die Empfehlung der Bank hatte der Kunde im Juli 2008 ein Lehman-Zertifikat für rund EUR 38.000 erworben.

Die Bank hatte die Lehman-Zertifikate als Alternative zum Festgeld angeboten und hierbei die Kapitalgarantie durch Lehman hervorgehoben. Die Bank hat es aber versäumt, den Kunden auf das Emittentenrisiko aufgrund des konkreten Marktumfelds sowie auf die speziellen Risiken bei Lehman hinzuweisen. Mit der Insolvenz von Lehman im September 2008 waren die Zertifikate wertlos.

Wegen dieses Beratungsfehlers hat der Kunde die Privatbank Delbrück vor dem Landgericht Hamburg (Az. 313 O 95/09) auf Schadensersatz verklagt. Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass die Bank den Kunden konkret auf die Situation bei Lehman hätte hinweisen müssen. Ein allgemeiner Hinweis auf das Emittentenrisiko reiche nicht aus. Aufgrund der Finanzkrise, der Milliardenverluste der Banken und der eingebrochenen Börsenkurse war bei Lehman das Risiko einer Insolvenz gestiegen. Das hätte die Bank dem Kunden erläutern müssen.

Rechtsanwalt Henning Stoffregen, der den Kunden gegen die Delbrück Bank vertritt, erklärt hierzu: „Banken gehen davon aus, daß sie durch kurze, allgemeine Hinweise auf das Emittentenrisiko ihre Pflichten erfüllt hätten. Dies ist aber nicht ausreichend. Erst recht nicht, wenn die Bank, wie im Fall unseres Mandanten, noch nicht einmal auf das niedrigere Rating von Lehman hingewiesen hat. Die Herabstufung des Ratings von Lehman war ein signifikantes Zeichen dafür, daß Lehman von der Krise betroffen war.“

In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall hatte die Bank dem Kunden eine Beschreibung des Zertifikats vorgelegt, aus dem sich ein besseres Rating ergab, als es Lehman zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich hatte.

Rechtsanwalt Stoffregen erklärt weiter: „Nach wie vor muß jeder Fall eines Geschädigten einzeln betrachtet werden. Dennoch lassen sich aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg wichtige Grundsätze für diejenigen Betroffenen ableiten, die Zertifikate von Lehman aufgrund der Beratung durch eine Bank im Frühjahr oder Sommer 2008 gekauft haben. Das Rating von Lehman ist Anfang Juni 2008 gesenkt worden. Zumindest ab diesem Zeitpunkt hätten die Banken besonders sorgfältig beraten müssen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind die Erfolgsaussichten von weiteren Klagen von Lehman-Opfern deutlich gestiegen.“

Der Kläger wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg von der Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte vertreten.

Sobald die Urteilsgründe in Textform vorliegen, werden diese in dieser Rubrik veröffentlicht.

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