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Sonstige Rechtsgebiete


Schweiz: Datenschutzprobleme bei der Fallkostenpauschale

Zum 01.01.2012 wird in der Schweiz die Fallkostenpauschale für in den stationär erbrachten Leistungen eingeführt. Pro Fall soll ein Pauschalbetrag von den Krankenkassen an das jeweilige Spital fließen. Die Höhe des Pauschalbetrages soll sich an der behandelten Krankheit orientieren. Ferner variiert die Höhe von der Krankenkasse. Diese haben bereits damit begonnen, mit einzelnen Spitälern den zu erstattenden Pauschalbetrag auszuhandeln, um im Anschluss entsprechende Verträge zu schließen. Abgesegnet werden müssen die letztlich auch von der Regierungen des zuständigen Kantons.

Damit könnte auch eine Entbürokratisierung der Abrechnung stattfinden, denn bei der Fallkostenpauschale wird die detaillierte Darstellung des Falles im Grunde genommen obsolet. Eine Verringerung des Datenflusses wollen die Schweizer Krankenkassen jedoch nicht. Für die Anwendung der Fallkostenpauschale fordern sie den automatischen Austausch detaillierter und auch nicht anonymisierter Patientendaten. Was genau mit den gesammelten Daten passieren soll, bleibt offen. Die Krankenkassen wollen sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen dazu nicht äußern. Vielmehr soll der Aspekt der Datennutzung offenbleiben.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der angestrebte Datenfluss unverständlich. Dies sieht auch Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich und Präsident der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim, so. Er warnt vor einer Verwendung der Daten für Marketingmaßnahmen - nicht nur seitens der Krankenkasse, sondern auch seitens der pharmazeutischen Industrie. Für interne Zwecke wie die Qualitätskontrolle wären im übrigen anonymisierte Daten ausreichend. Datenschützer von Privantim fordern nun, in die Vertragsverhandlungen einbezogen zu werden. Dies sei notwendig, um die Patienten ausreichend zu schützen und eine Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.