Die sozialen Netzwerke spielen mittlerweile einer große Bedeutung im Alltag vieler Menschen. Sie Liken, Posten und Teilen in sämtlichen Situationen und gehen dabei häufig sehr unbedacht mit den Gefahren um, welche auf Facebook, Twitter und Co. lauern. Dennoch gelten auch dort Gesetze, die eingehalten werden müssen. Oft begehen die Nutzer aufgrund von Unwissenheit Rechtsverletzungen, die später schwere Konsequenzen mit sich bringen können. Die häufigsten Rechtsverletzungen finden dabei im Bereich „Urheberrecht“ statt. Der folgende Text klärt auf.
Durch das Urheberrecht wird zunächst die juristische Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk geregelt. Übergeordnetes Ziel ist es, das Werk zu schützen und dem Urheber eine angemessene finanzielle Vergütung für die Nutzung seiner Schöpfung sicherzustellen. Diese Vorschriften gelten nicht nur im realen sondern auch im digitalen Leben. Daher sichert das Gesetz jedem Urheber verschiedene Rechte zu. Die Grundlage dafür bilden folgende im UrhG formulierte Rechte:
- Urheberpersönlichkeitsrechte
- Verwertungsrecht
- Nutzungsrechte
Verstößt jemand gegen einer dieser Rechte, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Ob diese im normalen Leben oder im Internet stattfindet, ist dabei irrelevant. In jedem Fall muss der Rechtsverletzer mit schwerwiegenden und weitreichenden Sanktionen rechnen. Da viele dieser Urheberrechtsverletzungen jedoch aufgrund von Unwissenheit der Nutzer entstehen, sollten sich diese genauestens über die im Netz geltenden Vorgaben informieren. Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht bei Social Media zählen unter anderem die Verwendung fremder Werke, die Missachtung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft ebenso wie die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Da die sozialen Netzwerke von der Verbreitung von Inhalten, wie Bildern, leben, werden die Nutzer regelmäßig daran erinnert, dass es Zeit wäre, ein neues Profilbild zu erstellen. Möchten diese jedoch keine eigenen Fotos verwenden, um sich ein Stück Privatsphäre zu wahren, werden häufig Bilder von Prominenten, Comic- oder Zeichentrickfiguren hochgeladen. Diese sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, wobei das Urheberrecht beim Fotografen oder Zeichner des Bildes liegt. Möchte ein Nutzer ein solches Bild verwenden, muss er den Urheber um Erlaubnis fragen und ggf. sogar eine Lizenz für die Nutzung des Bildes erwerben.
Die Verwendung von fremden Werken stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann schnell zu einer Abmahnung führen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers dürfen daher keine Bilder veröffentlicht, verbreitet oder verwendet werden. Ein solcher Upload gilt laut § 19 UrhG als eine öffentliche Zugänglichmachung und hat weitreichende Konsequenzen.
Doch nicht nur die Verwendung fremder Bilder kann zu einer Abmahnung führen. Auch das Verbreiten von selbstgeschossenen Fotos kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das ist der Fall, wenn fremde Personen auf dem Foto zu sehen sind. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Kunsturheberrecht (KunstUrhG). Dieses besagt in § 22 KunstUrhG, dass Fotos nur mit der Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden dürfen.
Im §13 UrhG wird dem Urheber das Rechts auf Namensnennung anerkannt. Möchte dieser also, dass sein Name in irgendeiner Form vermerkt wird, muss der Nutzer diesem Wunsch nachkommen. Das kann z.B. durch einen Copyright-Vermerk geschehen.
Besonders im Internet hält sich der Irrglaube, dass es durch eine Bildbearbeitung möglich ist, das Urheberrecht zu umgehen. Das ist jedoch nicht der Fall, denn durch eine Bearbeitung entsteht nicht automatisch ein neues Werk. Zudem bedarf es auch hier der Erlaubnis des Urhebers. Dieser hat laut §14 UrhG die Möglichkeit, eine Entstellung seiner Schöpfung zu verhindern.
Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht und Social Media“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Filesharing, Torrent-Seiten und Streaming.
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