Landgericht Darmstadt, Aktenzeichen: 7 S 29/09
Verkündet am: 03.11.2010
War auch Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder wurde annulliert?
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Im Namen des Volkes
U R T E I L
In dem Rechtsstreit
...
Kläger und Berufungskläger
Prozessbevollmächtigte: DIEKMANN Rechtsanwälte, Ballindamm 35, 20095 Hamburg
gegen
Condor...
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BGH: Ryanair darf Barzahlung ausschliessen aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute über die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.
Die beklagte Ryanair Ltd. verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter...
Leitsätze:
1. Art. 5 III der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 2. 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderang und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem...
