Leitsätze:
1. Art. 5 III der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 2. 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderang und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem...
Luftverkehr, Fluggastrechte, Außergewöhnliche Umstände, Außergewöhnlicher Umstand, Technischer Defekt, Flugannullierung, Flugverspätung, Ausgleichszahlung, Entschädigung, Verordnung (EG) Nr. 261/2004 weiter lesen