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Die Bewerbung von Nahrungsmitteln und insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben ist allgegenwärtig. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der gesetzlichen Zulässigkeit derartiger Angaben am Beispiel des Stoffes Cranberry. 

Man muss zugeben, sie hat die Lebensmittelbranche in Aufruhr gebracht: die Health Claim-Verordnung (Verordnung (EG) 1924/2006)....

Anmerkung zu: Landgericht Bielefeld, 6. Kammer für Handelssachen, Urteil vom 11.01.2013 - 15 O 173/12, veröffentlicht in jurisPR-MedizinR 10/2013 Anm. 2

Orientierungssätze

1. Die Publikumswerbung einer Apotheke für ein Arzneimittel unter Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" in Höhe von 5 Euro bei Beantwortung von drei belanglosen, banalen Fragen durch den Kunden verstößt...

Anmerkung zu: Oberlandesgericht München, 6. Zivilsenat, Urteil, 31.01.2013, 6 U 4189/11, veröffentlicht in jurisPR-MedizinR 9/2013 Anm. 5

Leitsätze

1.
Ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln und dem Vertreiber von Bach-Blüten-Präparaten sowie die Eigenschaft als Mitbewerber i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist auch dann zu bejahen, wenn der...

Anmerkung zu: Berufsgericht für Heilberufe Berlin, 90. Kammer, Urteil, 16.04.2013, 90 K 4.12 T, veröffentlicht in jurisPR-MedizinR 8/2013 Anm. 2

Leitsatz

Zur berufsrechtlichen Relevanz einer nach der kartellrechtlichen Rechtsprechung zulässigen Werbung mit dem Gewähren von Wertgutscheinen auf die Einlösung von Rezepten.


A.    Problemstellung

Das Berufsgericht für...

Anmerkung zu: VG Hamburg, 11. Kammer, Urteil, 19.02.2013 - 11 K 1683/11, veröffentlicht in jurisPR-MedizinR 7/2013 Anm. 1

Leitsatz


Abgrenzung Funktionsarzneimittel zu Vorprodukt (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 3.3.2011, 3 C 8/10).(Rn.28)


Orientierungssatz

Für die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel muss bereits im Zeitpunkt der Herstellung eindeutig feststehen,...