Anmerkung zu: Landgericht Bielefeld, 6. Kammer für Handelssachen, Urteil vom 11.01.2013 - 15 O 173/12, veröffentlicht in jurisPR-MedizinR 10/2013 Anm. 2
Orientierungssätze
1. Die Publikumswerbung einer Apotheke für ein Arzneimittel unter Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" in Höhe von 5 Euro bei Beantwortung von drei belanglosen, banalen Fragen durch den Kunden verstößt...
Wettbewerbsverstoß durch Gewährung eines "Marktforschungs-Rabatts" durch einen Apotheker
