Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90

Der EuGH entschied im Beschluss vom 10.01.2022 (Az. C-287/20), dass sich Fluggesellschaften im Falle eines Streiks des eigenen Flugpersonals nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen können. Die Fluggesellschaft kann sich daher nicht befreiend auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Für betroffene Fluggäste besteht daher ein Ausgleichanspruch nach der...