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Entscheidung zum Apothekenabschlag für das Jahr 2009 verzögert sich weiter

"Wer schuldet wem wie viel Geld?" ist eine Frage, die in jedem Bereich auftaucht und nicht vor dem Gesundheitsbereich Halt macht. Zu Gunsten und zu Lasten aller Beteiligten sind in den vergangenen Jahren Abschläge und Zwangsrabatte eingeführt worden. Jeder wird abwechselt mal be- und mal entlastet werden. Im Blickpunkt stehen hierbei natürlich auch die Apotheker. Sie erhalten beispielsweise ein Honorar von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Form eines gesetzlich festgesetzten Betrages pro Arzneimittel, das sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgeben. Um diese wiederum zu entlasten, müssen die Apotheker einen Teil ihres Honorars als Abschlag abgeben. Die Höhe des Abschlages wurde lange festgesetzt. Ab dem Jahr 2009 sollten die Beteiligten den Abschlag selbst leistungsgerecht festsetzen. Dies gestaltete und gestaltet sich immer noch recht schwierig. Einigkeit hinsichtlich des leistungsgerechten Abschlages konnten die Beteiligten bislang nicht erzielen.

Die Festsetzung für das Jahr 2009 ist immer noch in der Schwebe. Der Grund zuletzt: die Gewährung rechtlichen Gehörs. Denn wer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einen Schriftsatz weniger als fünf Werktage vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung der Gegenseite zustellt, muss damit rechnen, das der Gegenseite eine weitere Frist zur Stellungnahme, die sogenannte Schriftsatznachlassschrift, gewährt wird. So geschah es in dem Verfahren um die Festsetzung des Abschlages für das Jahr 2009 vor dem Sozialgericht Berlin. Der erkennende Richter konnte eine Entscheidung nicht zum Schluss der Sitzung fällen. Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherungen (SpiBu) hatte erst kurz vor dem Termin einen Schriftsatz eingereicht, in dem er neue wesentliche Argumente vorgetragen hatte. Nun hat die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechnung Zeit bekommen, um auf diesen zu erwidern. Eine Entscheidung des Sozialgerichts verzögert sich damit bis mindestens Ende April.

Der Streitpunkt ist die Absenkung des Apothekenabschlages von 2,30 € im Jahr 2008 auf 1,75 € für das Jahr 2009. Ist die Absenkung zu rechtfertigen? Die Schiedsstelle argumentierte damals wie heute mit den gestiegenen Kosten. Die Apotheken müssten selbst entlastet werden. Der SpiBu hatte dazu vorgetragen, dass bei der Festsetzung die Umsatzsteigerungen nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Schließlich seien im Jahr 2008 18 Millionen mehr Packungen abgegeben worden als noch im Jahr zuvor. Selbst wenn es zu einem Kostenanstieg im Bereich der Personal- und Sachkosten gekommen sein sollte, wäre dieser durch den erhöhten Umsatz zumindest ausgeglichen worden. Der zuständige Richter hat im Rahmen zeigte sich im Rahmen der mündlichen Verhandlungen von dem Vortrag des SpiBu beeindruckt und wies darauf hin, dass bei der Festsetzung des Apothekenabschlages selbstverständlich nicht nur Kostenzuwächse sondern auch Umsatzsteigerungen herangezogen werden müssten. Es dürfe nicht vergessen werden, dass das eine das andere kompensieren kann.

Man könnte jetzt sagen, dass das Jahr 2009 vorbei ist und es daher nicht von Relevanz ist, ob sich das Verfahren um die Festsetzung des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 noch hinzieht oder nicht. Dem ist leider nicht so. Denn der Abschlag stellt die Grundlage für den Apothekenabschlag für das Jahr 2010 dar. Dieser wird bereits verhandelt. Es wäre daher von Vorteil gewesen, wenn zumindest der Abschlag für das Jahr 2009 gesichert wäre. Denn auch hinsichtlich der Verhandlungen für das Jahr 2010 zeichnet sich bereits Uneinigkeit ab. Den zunächst anvisierten Abschlag in Höhe von 1,75 € finden die einen zu hoch, die anderen zu niedrig.

Dass die Festsetzung durch die Beteiligten alles andere als einfach ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Diskussionen für die Zukunft ein Ende gesetzt: Durch das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz wurde für die Jahre 2011 und 2012 ein Abschlag in Höhe von 2,05 € festgesetzt.