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EU-Parlament plant den Erlass eines Regelungswerkes zur verbindlichen Verbesserung von Fluggastrechten

Das EU-Parlament hat am 05.02.2014 in erster Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, welcher die Rechte von Fluggästen verbessern soll.

Der Berichterstatter Georges Bach (EVP, LU) äußerte sich hierzu wie folgt:

"Fluggastrechte betreffen praktisch jeden Bürger der Europäischen Union. Es handelt sich um einen Zustand, der mit David gegen Goliath vergleichbar ist, da nur 2% der Passagiere nach Einreichung einer Beschwerde gegen eine Fluglinie tatsächlich eine Entschädigung bekommen. Ich glaube, dass der Text, über den wir heute abgestimmt haben, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Fluggesellschaften und den Rechten der Passagiere schafft. Wir haben den Verbraucherschutz verbessern können ohne die Flexibilität, die diese Industrie erfordert, einzuschränken".

Der EU-Verkehrskommissar Siim Kallas betonte, der überarbeitete Entwurf ziele darauf ab, dass Fluggäste auf der einen Seite möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, die Luftfahrtunternehmen auf der anderen Seite jedoch auch die Zeit erhalten, die benötigt wird, um Probleme zu lösen. Im Ernstfall sollen sich alle Beteiligten auf die aus dem Entwurf resultierenden Rechte verbindlich berufen können.

Folgende Punkte sieht der Entwurf unter anderem vor:  

•    Rechtzeitige Information zu Verspätungen oder Annullierungen von Flügen

Die Fluggesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, die Fluggäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit.

•    Größere Entscheidungsräume für Fluggäste

Fluggäste können zudem nicht länger daran gehindert werden, einen Rückflug anzutreten, auch wenn sie das Ticket für die Hinreise nicht in Anspruch genommen haben.

•    Verbesserung der Beschwerdemöglichkeiten

Auch die Beschwerdemöglichkeiten sollen verbessert werden, damit Fluggäste ihre Rechte tatsächlich einfordern können. Fluggesellschaften sollen zudem eindeutige Vorschriften für den Umgang mit Beschwerden bekommen. Sollte eine Fluglinie nicht innerhalb von 2 Monaten auf eine Beschwerde reagieren, so würde automatisch der Schadensersatzanspruch des Fluggastes gelten. Beruft sie sich auf "außergewöhnliche Umstände", bei denen keine Entschädigungszahlung geleistet werden muss, ist sie verpflichtet, dem Fluggast eine vollständige schriftliche Erklärung zu übermitteln. Der Regelentwurf beinhaltet eine umfassende Liste solcher Umstände, darunter Vogelschläge, politische Unruhen und unvorhergesehene Arbeitsrechtsstreitigkeiten.

•    Ausbau des Entschädigungsmanagements

Fluggäste, die festsitzen oder deren Flüge verzögert sind, sollen bessere Chancen auf Entschädigung erhalten;

•    Bereitstellung von Ansprechpartnern für Fluggäste vor Ort

Luftfahrtunternehmen würden dazu verpflichtet werden, Ansprechpartner am Flughafen bereitzustellen, welche die Passagiere über ihre Rechte, mögliche Beschwerdeverfahren, Unterstützung, Erstattung und Flugumleitungen informieren. Zudem wäre es möglich, dass die Fluggäste bei diesen Ansprechpartnern Beschwerden einreichen, etwa solche über verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck.

•    Information zu und Lockerung von Freigepäckgrenzen

Informationen zu den Freigepäckgrenzen müssten schon während des Buchungsverfahrens und beim Check-in unmissverständlich angezeigt werden. Laut Vorschlag würde die unentgeltliche Mitnahme von Handgepäck zusätzlich zum vorgesehenen Kabinengepäck auch einen Mantel, eine Handtasche und eine Tasche vom Flughafen-Shop umfassen dürfen.

•    Verbesserung der Rechte im Falle von Unternehmenspleiten

Um sicherzustellen, dass Fluggäste im Falle einer Unternehmenspleite nicht festsitzen, hat das Parlament zusätzliche Anforderungen für Fluglinien vorgesehen, die angemessene Garantiemechanismen wie beispielsweise Garantiefonds oder den Abschluss einer Versicherung umfassen.

•    Bessere Durchsetzung

 Die nationalen Behörden sollten ausreichende Befugnisse haben, um Luftfahrtunternehmen, die Fahrgastrechte verletzen, bestrafen zu können. Sie sollten ebenfalls die Berichte einsehen, in denen die Fluglinien ihren Umgang mit Fluggästen in Verspätungs- und Annullierungsfällen beschreiben, so der Text.    

Pressemittlung des EU-Parlaments vom 05.02.2014