Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen? Wir helfen gern!


Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars oder per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter

+49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


FragenForm

Page1
* Pflichtfelder


EuGH: Kontrolle von Bioprodukten auch bei Online-Händlern

Der EuGH hat jüngst im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass nicht nur die Hersteller von Bioprodukten durch die zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert werden können, sondern auch Onlineverkäufer (Rechtssache C-289/16). Für den stationären Einzelhandel gelten hingegen Ausnahmeregelungen, die nicht auf den Onlinehandel anwendbar sind. Auch für den Onlinehandel ist die Teilnahme an einem Kontrollsystem damit verpflichtend.

Die Onlineverkäufer trifft insofern eine Duldungspflicht. Die Ausnahmen von den Melde- und Kontrollvorschriften sind für den stationären Handel nur anwendbar, wenn der Unternehmer die Bioprodukte direkt an Endverbraucher abgibt. Dies gilt allerdings auch nur, wenn er diese Erzeugnisse nicht selbst erzeugt oder erzeugen lässt, aufbereitet oder aufbereiten lässt, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagert oder lagern lässt oder aus einem Drittland einführt oder einführen lässt. (vgl. §3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz – ÖLG bzw. Art 28 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 834/2007)

Die Richter begründeten Ihre Rechtsauffassung damit, dass beim Verkauf über das Internet die Gefahr bestehen würde, dass Waren während der Lagerung beim Verkäufer vorsätzlich umetikettiert oder vertauscht werden. Um einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleiten sei deshalb auch bei ihnen eine Kontrollmöglichkeit erforderlich.

Im streitigen Verfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, da die Beklagte in ihrem Internetshop auch Biogewürze vertrieben hatte ohne an einem Kontrollsystem angeschlossen zu sein.