Die Fachminister der Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass die Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien (HABM) sinken werden.
"Die Gebührensenkung stärkt den Wirtschaftsstandort Europa. Marken und Geschmacksmuster werden beim HABM künftig zu deutlich geringeren Gebühren angemeldet werden können. Das nützt allen, die ihre Rechte nicht nur national, sondern in ganz Europa gegen unberechtigte Nachahmungen schützen wollen. Das Gemeinschaftsmarkensystem in Europa ist eine zehnjährige Erfolgsgeschichte: Allein im vergangenen Jahr wurden in Alicante ca. 77.500 Marken angemeldet. Damit liegt die Nutzung weit über den Erwartungen, was zu einem erheblichen Einnahmenüberschuss geführt hat. Diesen Überschuss schütten wir jetzt an die Nutzer aus", sagte Zypries.
Beim HABM in Alicante können Marken und Geschmacksmuster für Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden, die ihren Inhabern Schutz für Waren und Dienstleistungen innerhalb der gesamten Gemeinschaft garantieren. Daneben gibt es den Schutz nach den nationalen Rechtsordnungen, in Deutschland können Marken und Geschmackmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet werden.
Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat ist mit seiner Entscheidung einem Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefolgt, die sich für eine sofortige und deutliche Herabsetzung der Gebühren des HABM eingesetzt hatte. Bereits 2005 waren die Gebühren des HABM reduziert worden.
"Der hohe Qualitätsstandard des HABM wird durch die Gebührensenkung nicht gefährdet. Das Amt finanziert sich seit seiner Gründung ausschließlich aus seinen Gebühreneinnahmen und ohne Zuschüsse aus dem EU-Haushalt. Seine Haushaltsführung wird auch weiterhin den Grundsätzen der Vorsicht und der Wirtschaftlichkeit unterliegen", so Zypries weiter.
Die Europäische Kommission wird nun die Details der Gebührensenkung ausarbeiten, insbesondere die genaue Höhe der künftigen Gebühren. Darüber hinaus hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat beschlossen, eine Studie über die Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems erstellen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 21. Mai 2007
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