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Mit der neuen ADVO2GO-App kinderleicht Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei der Fluggesellschaft geltend machen

Fluggästen, die von einer Verspätung, Annullierung oder Beförderungsverweigerung betroffen sind steht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Ausgleichsanspruch in Höhe von bis zu 600 € zu. Neben dem bekannten Online-Tool haben DIEKMANN Rechtsanwälte nun auch eine App für iOS und Android entwickelt, mit welcher die geschädigten Fluggäste ihre Ansprüche ohne großen Aufwand bei der betreffenden Fluggesellschaft geltend machen können.

Jeden Tag sind tausende Fluggäste von Verspätungen, Annullierungen und Beförderungsverweigerungen betroffen. Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sogenannte Ausgleichszahlung in Form eines pauschalen Schadensersatzes vor. Abhängig von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Die EU-Verordnung gilt für alle Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wurden oder die von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sind.

Ohne gerichtliche Hilfe zahlen die Fluggesellschaften diese Entschädigung allerdings nur selten. In den meisten Fällen bedarf es einer Klage. Um zu vermeiden, dass die Fluggesellschaft die Klagforderung anerkennt und der Fluggast auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt, sollte die Fluggesellschaft vom Fluggast zuvor mittels eines Mahnschreibens in Verzug gesetzt werden.

Mit der von DIEKMANN Rechtsanwälte entwickelten ADVO2GO-App, welche im Appstore von Apple und bei Google Play heruntergeladen werden kann, ist das Verfassen dieses Mahnschreibens kinderleicht. Der geschädigte Fluggast muss lediglich den Flug, seine persönlichen Daten und den Grund für die Ausgleichszahlung in der App angeben und schon erstellt die App ein Mahnschreiben, welches der Fluggast nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Fluggesellschaft senden muss. Wurde der Fluggast von anderen Personen auf dem Flug begleitet, kann er für diese die Ansprüche gleichzeitig geltend machen. Die App berechnet auf der Basis der vom Fluggast eingegeben Daten die Entfernung zwischen dem Abflug- und dem Zielflughafen, sowie die Höhe des Ausgleichsanspruches für den Fluggast und ggfs. auch für die von diesem angegebenen Mitreisenden. Auf Wunsch kann sich der geschädigte Fluggast von dem Tool auch erinnern lassen, wenn die gesetzte Frist verstrichen ist.

Im Falle der Nichtzahlung stehen DIEKMANN Rechtsanwälte den Geschädigten bei der Erhebung einer Klage zur Seite.

Weitere Informationen zur App sind im Internet unter www.advo2go.com abrufbar.

Die App kann hier heruntergeladen werden: