Am 19.11.2022 haben bislang unbekannte Täter bei einem Einbruchsdiebstahl im Tresorraum der vallog GmbH, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, https://www.hauptstadt-tresor.de Uhren im Wert von mutmaßlich rund 10 Millionen Uhren erbeutet. Darunter sollen sich allein 1.000 Uhren des Uhrenhändlers „Watchmaster“ befinden. Gestohlen wurden hochwertigeUhren bekannter Schweizer Uhrenmanufakturen wie Rolex, Patek Philippe und Audemars Piguet.
Wer ist betroffen?
Lediglich ein Teil der Watchmaster entwendeten Uhren soll im Eigentum von Watchmaster gestanden haben. Teilweise habe es sich um Komissionsware gehandelt, dh. die Uhren sollten von Watchmaster im Auftrag des Kunden gegen Zahlung einer Provision weiterverkauft werden.
Neben Watchmaster wurden auch Schließfächer anderer privater Mieter aufgebrochen und deren Uhren und Wertsachen entwendet.
Wer ersetzt den entstandenen Schaden?
Für die Geschädigten stellt sich nun die Frage, wer für ihren Schaden aufkommt.
Wenn Sie über eine Hausratversicherung verfügen, sollten Sie Ihre Police(n) dahingehend überprüfen, ob Ihr Tresorinhalt in dem am anderen Ort belegenen Tresorraum mitversichert ist.
Wenn Sie bei der vallog GmbH selbst ein Schließfach angemietet haben, sollten Sie Ihren Schließfachmietvertrag dahingehend überprüfen, ob in diesem der Abschluss einer Tresorinhaltsversicherung zu ihren Gunsten durch den Vermieter vereinbart wurde. Unserem Kenntnisstand war dies zumindest teilweise der Fall.
Falls Sie Ihre Uhre(n) bei Watchmaster in Kommission gegeben und keine eigene Hausrat- oder Tresorinhaltsversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden abdeckt, verbleibt nur die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gegen Watchmaster direkt geltend zu machen. Da Watchmaster zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet haben soll, ist leider zu befürchten, dass es bestenfalls nur zu einer quotalen Entschädigung kommt.
Welchen Wert ersetzt die Hausrat-/Tresorinhaltsversicherung?
Geschädigte Uhrenfans, die zum Neuwert sachversichert sind, sollten sich nicht mit dem Listenpreis der Ihnen gestohlenen Uhr(en) abspeisen lassen, sondern von ihrer Versicherung den Marktwert (Marktpreis) der Uhr im Neuzustand zum Schadenszeitpunkt fordern, der häufig ein Vielfaches des Listenpreises bzw. ursprünglichen Verkaufspreises beträgt. Ein von uns vor dem LG Hamburg erstrittenes Urteil gibt Ihnen recht.
Sind auch Sie betroffen? Wir helfen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Wenn auch Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind, zögern Sie nicht unseren Kollegen Rechtsanwalt Philipp Brauns, der selbst Experte für Luxusuhren der gängigen Marken ist, per Email oder per Telefon zu kontaktieren.
Philipp Brauns nimmt gerne eine kostenlose Erstberatung für Sie vor und ermittelt die Chancen und Risiken einer juristischen Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung!
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Haben Sie Fragen? Wir helfen gern!
Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars oder per Email an:
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Sie können uns natürlich auch unter
+49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.
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