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Bundestag beschließt Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes

Deutscher Wein verliert im nationalen wie im internationalen Vergleich seit Jahren kontinuierlich an Marktanteilen. Um den Deutschen Wein wieder konkurrenzfähig zu machen, hat die Bundesregierung ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Dieses soll den Markt stabilisieren und Absatzmöglichkeiten steigern. Dabei werden im Wesentlichen zwei Aspekte aufgegriffen: Verfassungs- und unionsrechtlich notwenige Anpassungen an eine veränderte Rechtslage und „der Wunsch nach einer stärkeren Orientierung des nationalen Weinrechts hinsichtlich der Angabe kleinerer geografischer Einheiten bei geschützten Herkunftsbezeichnungen nach dem Grundsatz ‚je kleiner die geografische Herkunft, umso höher die Qualität‘“. [1]

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Entwurfs kann der Entwurfsbegründung [2] entnommen werden.
 


[1] BR-Drs. 487/20, S. 14.
[2] Ebenda.