
Die elektronische Zigarette (E-Zigarette) könnte zu einer ernsthaften Alternative zu normalen Tabakprodukten werden. Dabei wirft diese neuartige Produktentwicklung zahlreiche Rechtsfragen auf, mit der sich mittlerweile auch die Rechtsprechung auseinandergesetzt hat. Die in der E-Zigarette verdampften Flüssigkeiten (sogenannte Liquids) bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Rechtsanwältin Dr. Fabienne Diekmann in der ZLR 2/2012 die einschlägigen Vorschriften und Rechtsprechung zur E-Zigarette und beantwortet die entscheidende Frage, ob die Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel oder Lebensmittel einzustufen sind.