Feldbrunnenstraße 57,   20148 Hamburg   |   +49 (0)40 33 44 36 90
Erfahrungen & Bewertungen zu DIEKMANN Rechtsanwälte

Haben Sie Fragen? Wir helfen gern!


Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mittels des nachstehenden Formulars oder per Email an:

info@diekmann-rechtsanwaelte.de

Sie können uns natürlich auch unter

+49 (40) 33443690 telefonisch erreichen.


FragenForm

Page1
* Pflichtfelder



EuGH entscheidet über Krankmeldungswelle bei TUIfly

Hannover, 24.03.2017: Mit Hinweisbeschluss vom 20.03.2017 hat das Amtsgericht Hannover erklärt, die Frage, ob es sich bei den zahlreichen Krankmeldungen der Piloten und des Bordpersonals von TUIfly um einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EU-FluggastrechteVerordnung handelt, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Bei TUIfly wurden im Zweitraum vom 03. bis 10.10.2016 zahlreiche Flüge annulliert oder mit großer Verspätung durchgeführt, weil sich zahlreiche Piloten und Flugbegleiter krankmeldeten.

Hintergrund der Krankmeldungen war laut TUIfly der Umstand, dass die Geschäftsführung von TUIfly ihre Mitarbeiter am 30.09.2016 darüber informiert habe, dass man Gespräche mit Etihad Airways über die Zukunft des Unternehmens und dessen Einbringen in einen Verbund mit Etihad und Air Berlin führe. TUIfly beruft sich im Hinblick auf die an sie nach der FluggastrechteVO gestellten Entschädigungsansprüche auf einen außergewöhnlichen Umstand in Form eines wilden Streiks / going sick.

Die auf das Fluggastrecht spezialisierte Kanzlei DIEKMANN Rechtsanwälte führt in dieser Sache für zahlreiche Mandanten bundesweit Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten, um zu klären, ob sich TUIfly tatsächlich auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen kann. Das von der Kanzlei unter anderem angerufene Amtsgericht Hannover hat nun im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die bei ihm anhängigen Verfahren auszusetzen und die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der auf das Fluggastrecht spezialisierte Rechtsanwalt Moritz Diekmann, der mit seiner Kanzlei bereits 125 Verfahren gegen TUIfly wegen der Krankmeldungen führt, begrüßt die Anrufung des EuGHs. „Es ist äußerst erfreulich, dass das Amtsgericht Hannover bereits in einem so frühen Verfahrensstadium gewillt ist, die offenen Rechtsfragen verbindlich vom EuGH klären zu lassen. Geht man von einer durchschnittlichen Dauer eines EuGH-Verfahrens von 18 Monaten aus, hätten auch die übrigen betroffenen Passagiere nach Abschluss des Verfahrens noch Gelegenheit, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, bevor diese verjähren.“ so Diekmann. „Zudem freuen wir uns, dass sich der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, welcher Sofort-Entschädigungen bei Flugverspätungen und Annullierungen anbietet und ebenfalls diverse Verfahren gegen TUIfly wegen der Krankmeldungen führt, sich bereit erklärt hat, dass EuGH-Verfahren für die betroffenen Fluggäste zu finanzieren.“

Der EuGH soll die folgenden Fragen beantworten:

  1. Stellt die Abwesenheit eines erheblichen Teils des Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens aufgrund von Krankmeldungen einen außergewöhnlichen Umstand gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 dar? Falls Frage 1 bejaht werden sollte: Wie hoch muss die Abwesenheitsquote sein, um einen solchen Umstand anzunehmen?
  2. Falls Frage 1 verneint werden sollte: Stellt die Abwesenheit eines erheblichen Teils des Personals des ausführenden Luftfahrtunternehmens aufgrund einer tariflich nicht legitimierten Arbeitsniederlegung („wilder Streik“) einen außergewöhnlichen Umstand dar? Falls Frage 2 bejaht werden sollte: Wie hoch muss die Abwesenheitsquote sein, um einen solchen Umstand anzunehmen?
  3. Falls Frage 1 oder 2 bejaht werden sollten: Muss der außergewöhnliche Umstand beim annullierten Flug selbst vorgelegen haben oder ist das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt, aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen einen neuen Flugplan aufzustellen?
  4. Falls Frage 1 oder 2 bejaht werden sollten: Kommt es bei der Vermeidbarkeit auf den außergewöhnlichen Umstand oder aber die Folgen des Eintritts des außergewöhnlichen Umstands an?


Das Urteil des EuGH wird auch in der Branche mit Spannung erwartet.

Über DIEKMANN Rechtsanwälte
DIEKMANN Rechtsanwälte ist eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei, die sich unter anderem auf die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) spezialisiert hat und geschädigte Flugreisende deutschlandweit gegen alle zahlungspflichtigen Fluggesellschaften vertritt. Um es den von Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen betroffenen Fluggästen zu erleichtern, Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben DIEKMANN Rechtsanwälte den Mahnschreiben-Generator (www.mahnschreibengenerator.de) entwickelt, mit welchem die Passagiere kostenlos ein rechtssicheres Mahnschreiben generieren können, um die Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.