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Man stelle sich folgende Situation vor: Ein Patient behauptet, einen Behandlungsfehler erlitten zu haben. Er strengt einen Haftungsprozess gegen den behandelnden Arzt an, in dessen Rahmen die Beweisaufnahme eröffnet wird. Das Gericht benennt einen gerichtlichen Sachverständigen, der den Patienten untersuchen soll. Der behandelnde Arzt möchte an dieser Begutachtung teilnehmen....

Eine Ärztin aus Hessen ist vertragsärztlich für zwei Fachgebiete - Augenheilkunde und Neurologie - zugelassen. Sie übte ihre ärztliche Tätigkeit auf beiden Fachgebieten an einem Vertragsarztsitz aus. Dies wollte sie ändern und beantragte die Sitzverlegung für das Fachgebiet Neurologie. Diesen Bereich ihrer Tätigkeit wollte sie mit einem vollen Versorgungsauftrag in einem ...

Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit dem Verbot der Tätigkeit außerhalb des eigenen Fachbereichs beschäftigen. Das Hamburgische Kammergesetz als auch die Berufsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen sehen dazu vor, dass ein Arzt, der eine sogenannte Gebietsbezeichnung führt, nur auf diesem Gebiet tätig sein darf. So sollen einerseits die Fachgebiete voneinander ...

er Berufungsausschuss Bayern verwehrte es einem Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), einen plastischen Chirurgen einzustellen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass im Planungsbereich des MVZ wegen der bestehenden Überversorgung im Bereich der Chirurgen eine Zulassungsbeschränkung besteht. Aus Sicht des MVZ war diese Entscheidung völlig unverständlich, ...

Die Musterberufsordnung der Ärzte sieht in § 34 Abs. 5 vor, dass Ärzte ihre Patienten nicht an bestimmte Leistungserbringer, Geschäfte oder Anbieter verweisen dürfen. Eine Ausnahme ist für den Fall vorgesehen, dass für die Verweisung ein "hinreichender Grund" besteht. Aber wann liegt ein hinreichender Grund vor? Das Gesetz gibt dazu selbst keine Antwort. In der Folge ...