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BReg: Entwurf des Tierwohlkennzeichnungs-Gesetz (TierWKG) vom Bundeskabinett beschlossen

In der Bevölkerung wird die Stimme nach Tierschutz und ethischer Viehwirtschaft immer lauter: gemäß dem BMEL-Ernährungsreport 2019 wünschen sich 81 % der Verbraucher eine staatliche Tierwohlkennzeichnung. Um auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Bundesregierung in ihrer 76. Kabinettssitzung am 18.11.2019 einen Entwurf zum Tierwohlkennzeichnungs-Gesetz (kurz: TierWKG) beschlossen, nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) bereits im Februar 2019 die Kriterien für ein solches Gesetz, konkret auf Schweine bezogen, vorgestellt hatte. 

Der Gesetzesentwurf sieht eine in drei Stufen eingeteilte Kennzeichnung vor, welche dem Verbraucher mithilfe eines standardisierten Symbols sichtbar machen soll, bei welchen Produkten höhere ethische Standards als der gesetzliche Mindeststandard eingehalten wurden. Die Kennzeichnungsstufe setzt sich hierbei aus 13 Tierwohl-Aspekten, wie z.B. dem Platz pro Tier, den Lichtverhältnissen im Stall, den Bedingungen des Transports zum Schlachthof sowie den Modalitäten der Schlachtung selbst, zusammen. Die konkreten Anforderungen für die jeweiligen Kennzeichnungsstufen sollen per Rechtsverordnung und „im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium“ geregelt werden. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht, es muss also niemand seine Produkte mit einer Tierwohlkennzeichnung versehen – die Bundesregierung setzt hierbei aus Gründen der besseren Akzeptanz in der Lebensmittelindustrie auf Freiwilligkeit. Wer die Kennzeichnung, z.B. aus Marketinggründen, jedoch verwendet, muss auch die konkreten Voraussetzungen hierfür erfüllen, ansonsten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Kritik erfährt der Entwurf unter anderem vom Deutschen Bauernverband, welcher sich gegen eine Beteiligung des Bundesumweltministeriums ausspricht: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab“, so Verbandspräsident Joachim Rukwied. Auch die SPD wollte dem Gesetzesentwurf ursprünglich nicht zustimmen, sie bemängelte die Freiwilligkeit und forderte stattdessen eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung.