Im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode haben sich SPD, Grüne und FDP auf die Legalisierung der „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsende zu Genusszwecken“ verständigt (S. 87 des Koalitionsvertrages). Weitere Details gab es seitdem kaum. Eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (BT-Drs. 20/551) könnte jedoch einige der zahlreichen, noch offenen Fragen zur geplanten Legalisierung beantworten. So wenden sich die Fragesteller u.a. mit folgenden Fragen an die Bundesregierung
- Wer soll für Anbau, Handel und Vermarktung zuständig sein? (Frage 4)
- Welchen Umfang haben die erwarteten Anbauflächen? (Frage 5)
- Welche Sicherheitsmaßnahmen, welche für den Anbau von Medizinalcannabis gelten, werden aufrechterhalten beziehungsweise aufgegeben? (Frage 7)
- Unterfällt der Anbau der Agrarförderung? (Frage 8)
- Welchen Status wird Medizinalcannabis künftig haben? (Frage 15)
- Welchen Status wird die Cannabisagentur künftig haben? (Frage 17)
- Auf welche Cannabissorten erstreckt sich die Legalisierung? (Frage 19)
- Welche Änderungen im BtMG sind erforderlich und vorgesehen? (Frage 24)
- Welche Lizensierungsvoraussetzungen und -verfahren gelten für Unternehmen, welche Cannabis an Endverbraucher und Endverbraucherinnen abgeben wollen? (Frage 25)
- Wie wirkt sich der Konsum von Cannabis auf die Eignung zum Führen eines KFZ aus? (Frage 26)
Bislang liegt noch keine Antwort der Bundesregierung vor. Nach Veröffentlichung werden wir diese ebenfalls in unserer Kategorie „News“ präsentieren.