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Aufsichtsbehörden drohen Großhändler mit strafrechtlichen Konsequenzen – Engpass für medizinisches Cannabis zu erwarten

Seit Januar 2017 darf Cannabis als Arzneimittel schwerkranken Menschen verschrieben werden; die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Die für Freizeit- oder Erholungszwecke nach wie vor streng verbotene Droge findet vor allem bei chronisch schmerzkranken Patienten viele Abnehmer: alleine im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten abgegeben. Seitdem ist die Zahl der regelmäßigen Nutzer stetig gestiegen.

Um Bakterien- und Schimmelbefall bei der getrockneten Cannabis-Biomasse zu verhindern, wird diese meist mit ionisierender Strahlung behandelt. § 7 AMG verbietet es jedoch, radioaktive Arzneimittel und solche, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr zu bringen, wenn keine dahingehende Genehmigung vorliegt. Deutsche Aufsichtsbehörden haben dies in Vergangenheit wohl übersehen: Importlizenzen für von der Firma Bedrocan in den Niederlanden hergestelltes Cannabis wurden zwar zahlreich an Zwischenhändler ausgestellt, die Existenz einer solchen erforderlichen Genehmigung vom Bundesamt für Strahlenschutz wurde hingegen nicht überprüft. Dieses Versäumnis versucht man jetzt zu bereinigen. So haben die Bezirksregierungen in Köln und Düsseldorf einem Großhändler das weitere Inverkehrbringen unter Berufung auf §§ 7, 95 I Nr. 3 bzw.  95 IV AMG untersagt, welche ein Zuwiderhandeln als Straftatbestand normieren.

Der Leiter der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Prof. Dr. Peter Cremer-Schaeffer sieht die Ursache für dieses Problems in der jeweils unterschiedlichen Einstufung von Cannabisblüten, welche von den zuständigen Aufsichtsbehörden eines Bundeslandes vorgenommen wird. So wird medizinisches Cannabis in manchen Bundesländern als Fertigarzneimittel, in anderen wiederum als Rezepturausgangstoff, eingestuft, woraus sich jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.  Eine zentrale Klärung dieser Frage wird nach eigenen Angaben vom BfArM im Laufe des Jahres 2020 erwartet. Bis dahin könnten über 200kg Cannabis im Monat auf dem deutschen Markt fehlen. Ob es tatsächlich zu einem derartigen Ausfall kommen wird, ist jedoch fraglich, da in Branchenkreisen von einem Moratorium von Unternehmen mit den zuständigen Behörden die Rede ist, welches eine Erlaubnis von Cannabis-Blüten als Einzelimport vorsieht.