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Bundesregierung beantwortet aktuelle Fragen zur Legalisierung von Cannabis

Mit einer Kleinen Anfrage vom 28.01.2022 (BT-Drs. 20/551) hatte sich die Bundestagsfraktion CDU/CSU mit diversen Fragen zur geplanten Legalisierung von Cannabis an die Bundesregierung gewandt. Zwar liegt die Antwort der Bundesregierung nun vor (BT-Drs. 20/653). Die erhoffte Klärung noch offener Fragen blieb jedoch aus.

So schreibt die Bundesregierung bezüglich der Anzahl von Landwirtinnen und Landwirten, die Cannabis voraussichtlich anbauen wollen, bezüglich der erwarteten Anbaufläche in Deutschland und zum prognostizierten Bedarf und Konsum an bzw. von Cannabis, dass bislang keine belastbaren Zahlen vorliegen.

Auch zu den Fragen 4, 11, 14, 15, 17 und 19-25 schreibt die Bundesregierung Folgendes:

„Fragen zur konkreten Ausgestaltung eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.“

Dabei hätte eine Beantwortung der Fragen grundsätzlich Aufschluss zu folgenden Fragestellungen geben können:

  • Wer darf Cannabis anbauen und damit handeln?
  • Welcher Selbstversorgungsgrad wird angestrebt?
  • Welchen Status wird medizinischer Cannabis künftig haben?
  • Welche Rolle wird die Cannabisagentur künftig haben?
  • Welche Cannabissorten sollen zugelassen werden?
  • Wie ist die Legalisierung mit der UN Single Convention on Narcotic Drugs vereinbar?
  • Welche Änderungen im BtMG sind vorgesehen?
  • Inhaltliche und formale Anforderungen an das Lizensverfahren?


Lediglich hinsichtlich der Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und auf Waffen- und Munitionserlaubnisse gibt es konkrete -wenn auch inhaltlich nicht neue- Angaben. So wird darauf verwiesen, dass bei gelegentlichem Konsum von Cannabis in Kombination mit weiteren Tatsachen, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 1 FeV). Ebenso seien Cannabis konsumierende Personen im Grundsatz ungeeignet, Waffen zu führen oder Munition zu verwahren.

Ein Ausblick auf die tatsächliche wie auch rechtliche Situation nach der Legalisierung von Cannabis wird sich daher wohl erst in (hoffentlich nicht allzu ferner) Zukunft ergeben.