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Festlegung von Grenzwerten für Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Äquivalente in Lebensmitteln – Gewinn an Rechtssicherheit für die Lebensmittelindustrie?

Wer den Lebensmittelmarkt der letzten Jahre beobachtet, dem ist sicherlich aufgefallen, dass die Verfügbarkeit an Produkten auf dem Markt, die aus Hanfsamen bestehen, einen enormen Zuwachs verzeichnen. Es handelt sich bei diesen Produkten um Lebensmittel, die derzeit im Bereich der Lebensmittelentwicklung ein nicht zu unterschätzendes Innovationspotenzial aufweisen.

Gleichzeitig bestanden und bestehen in vielen Bereich der Vermarktung dieser Lebensmittel Streitpunkte -insbesondere zwischen Lebensmittelunternehmern und Behörden- über die zulässige Beschaffenheit der vermarkteten Produkte. Insbesondere sind Gehalte von THC-Äquivalenten lange ein Streitpunkt gewesen, der zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit auf dem Lebensmittelmarkt geführt hat. 

Durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/1393 wurde dieser Rechtsunsicherheit nun ein wenig abgeholfen, indem Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Äquivalente als Kontaminanten in die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgenommen wurden und damit ein Anhaltspunkt für die rechtssichere Kreierung von Lebensmitteln gesetzt wurde.

Die Verordnung (EU) Nr. 2022/1393 integriert die zulässigen Kontaminationshöchstwerte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Äquivalente in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. 

Die zulässigen Höchstwerte sind dort ab jetzt in Abschnitt 8 (Eintrag 8.6) zu finden.